Zu Beginn der osteopathischen Behandlung wird eine ausführliche Anamnese, d. h. ein ausführliches Gespräch zwischen Patient und Therapeut, durchgeführt. Dabei werden Informationen über die Beschwerden, die Krankheits- und Lebensgeschichte herangezogen. Von Bedeutung sind hierbei nicht nur aktuelle Beschwerden, sondern auch länger zurückliegende Traumen, wie z.B. Operationen oder Unfälle und daraus resultierende Narben, Frakturen, etc.
BEHANDLUNG & KOSTEN
Was kostet eine Behandlung
& wer erstattet die Kosten?
Eine Behandlungssitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Sie sollten für eine Sitzung zwischen 50 und 60 Minuten
Zeit einplanen. Der in Rechnung gestellte Preis bezieht sich stets auf eine stattgefundene Behandlung, unabhängig von deren Dauer.
Sind Sie privat versichert, können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen, ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Dies ist
der Regelfall. Osteopathische Behandlungen bei Privatpatienten werden als Privatleistung nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, wobei sich die Kosten je nach Aufstellung der einzelnen Ziffern in der Regel auf rund 110€ pro Behandlung
belaufen.
Das Honorar bei Privatzahlern und gesetzlich Versicherten beträgt 110€ pro Behandlung. Auch viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen mittlerweile die Kosten für osteopathische Behandlungen bei Heilpraktikern. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchen Konditionen diese erstattet werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen zur Kostenerstattung abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass das Behandlungshonorar kein Maß für einen Behandlungserfolg, sondern lediglich die Vergütung für die aufgewendete Behandlung und die damit verbundenen Kosten darstellt.
Das Honorar ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe die Privatkasse diese Rechnung erstattet.
Das Honorar ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe die Privatkasse diese Rechnung erstattet.
Bei weiteren Kostenfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Als Heilpraktikerin, Osteopathin, Physiotherapeutin und gelistetes Mitglied im Verband Freier Osteopathen e.V. (VFO), erfülle ich die Voraussetzungen der Krankenkassen zu einer eventuellen Kostenübernahme oder finanziellen Bezuschussung, sofern diese von Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung angeboten wird.
Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?
Sie haben noch offene Fragen zur Behandlung, den Kosten oder der Erstattung?
Zögern Sie nicht, ich beantworte diese gerne!
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Rufen Sie mich an